Baustellen zählen mit zu den gefährlichsten Arbeitsbereichen. Besondere Gefahrensituationen ergeben sich dort aus den sich ständig ändernden Verhältnissen, den Witterungseinflüssen, dem Termindruck und insbesondere dem gleichzeitigen Arbeiten von Beschäftigten verschiedener Firmen.

Die am 1.Juli 1998 in Kraft getretene Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung) verpflichtet den Bauherrn als Veranlasser eines Bauvorhabens bereits in der Planungsphase Arbeitsschutzmaßnahmen zu berücksichtigen, zu koordinieren und umzusetzen.

Speziell aus- und weitergebildete Mitarbeiter übernehmen die gesamte SiGe-Koordination (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination) gemäß Baustellenverordnung für den Bauherrn.

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