Der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan und der Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan sind rahmengebende Grundlagen. Sie legen für die Kommunen die Ziele von Raumordnung und Landesplanung rechtsverbindlich fest. Nur eine ausgearbeitete und detaillierte Bauleitplanung liefert die optimale Basis für künftige kommunale Entwicklungen, Grünordnungspläne und städtebauliche Konzepte.
Schall- und Lärmschutzberechnungen ergänzen unser bauleitplanerisches Leistungsspektrum.

Ein Auszug aus unserer Referenzliste:

  • Änderung Flächennutzungsplan, Gemeinde Königsfeld
  • Bebauungsplan "Hintere Seeweisen", Gemeinde Oberhaid
  • Bebauungsplan "Litzendorf -Ost", Gemeinde Litzendorf

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