Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
Baustellen zählen mit zu den gefährlichsten Arbeitsbereichen.
Besondere Gefahrensituationen ergeben sich dort aus den sich ständig
ändernden Verhältnissen, den Witterungseinflüssen,
dem Termindruck und insbesondere dem gleichzeitigen Arbeiten von Beschäftigten
verschiedener Firmen.
Die am 1.Juli 1998 in Kraft getretene Verordnung über Sicherheit
und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung) verpflichtet
den Bauherrn als Veranlasser eines Bauvorhabens bereits in der Planungsphase
Arbeitsschutzmaßnahmen zu berücksichtigen, zu koordinieren
und umzusetzen.
Speziell aus- und weitergebildete Mitarbeiter übernehmen
die ge-samte SiGe-Koordination (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoor-dination)
gemäß Baustellenverordnung für den Bauherrn.