Bauleitplanung
Der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan und
der Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan sind rahmengebende
Grundlagen. Sie legen für die Kommunen die Ziele von Raumordnung
und Landesplanung rechtsverbindlich fest. Nur eine ausgearbeitete
und detaillierte Bauleitplanung liefert die optimale Basis für
künftige kommunale Entwicklungen, Grünordnungspläne
und städtebauliche Konzepte.
Schall- und Lärmschutzberechnungen ergänzen unser bauleitplanerisches
Leistungsspektrum.
Ein Auszug aus unserer Referenzliste:
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Änderung Flächennutzungsplan, Gemeinde Königsfeld |
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Bebauungsplan "Hintere Seeweisen", Gemeinde Oberhaid |
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Bebauungsplan "Litzendorf -Ost", Gemeinde Litzendorf |
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